Behandlungsvertrag für heilkundliche/energetische Psychotherapie zwischen
Vor- und Nachname Patient
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Geburtsdatum
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Straße
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PLZ
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Ort
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und Heilpraktikerin beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie - Annette Karaus (nachfolgend Therapeut)
1. Vertragsgegenstand Der Patient nimmt beim Therapeuten eine psychotherapeutische Behandlung in Form einer
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Einzeltherapie
Familientherapie
Gruppentherapie
Beratung
in Anspruch einschließlich der dazu notwendigen Diagnose- und Testverfahren. Dabei können außer den wissenschaftlich anerkannten auch solche psychotherapeutischen Verfahren Anwendung finden, denen eine schulmedizinische Anerkennung fehlt und die den Regeln der Alternativmedizin folgen.
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Gelesen und verstanden
2.) Honorar Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung. Vereinbart wird eine Vergütung in Höhe von 60€ je 60 Minuten für Gespräche und von 95€ für energetische psychotherapeutische Behandlungen. Das unverbindliche Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) findet keine Anwendung. Das Honorar ist unmittelbar fällig und sofort nach Rechnungsstellung zu zahlen. Wird keine Rechnung gewünscht, ist das Honorar in bar gegen Quittung zu zahlen.
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Gelesen und verstanden
3. Kosten-Aufklärung Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen (z.B. freiwillige Satzungsleistungen) informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung.
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Gelesen und verstanden
Versicherte bei privaten Krankenkassen mit Voll- oder Zusatzversicherung können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Dieser ist vor Beginn der Therapie vom Patienten abzuklären.
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Gelesen und verstanden
Ebenso hat dieser das Erstattungsverfahren mit seiner Privatkrankenversicherung stets eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen den Beträgen aus dem Gebührenverzeichnis und dem vertraglich vereinbarten Heilpraktiker-Honorar sind vom Patienten zu tragen. Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben.
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Gelesen und verstanden
Ich erkenne die Vertrags- und Honorarvereinbarungen an.
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Ja
Nein
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