Hypnose
Hypnose darf bei folgenden Erkrankungen NICHT durchgeführt werden:
- Psychosen (z.B. Schizophrenie, Bipolare Störung, Endogene Depressionen, Wahn und/ oder Halluzinationen, endogene Psychosen)
- Persönlichkeitsstörungen
- Epilepsie und ähnlichen Anfallserkrankungen
- Herzerkrankungen
- Erkrankungen des zentralen Nervensystems
- Thrombose
- Depressionen (bestimmte Arten)
- ADS (bestimmte Formen)
- kürzlich vorgefallenem Herzinfarkt oder Schlaganfall
- Suchterkrankungen (Drogenabhängigkeit, Alkoholabhängigkeit, Medikamentenabhängigkeit)
- Einnahme von Psychopharmaka
- Schwangerschaft (hier sollten nur bestimmte Hypnosetechniken von speziell dafür ausgebildeten Therapeuten angewandt werden)
- Borderline Persönlichkeitsstörung
- Geistige Behinderung bzw. IQ unter 70
- Subakute bzw. akute Suizidalität (Selbstmordgefährdung)
- Akute Eigen- oder Fremdgefährdung
- Epilepsie, die schlecht eingestellt ist, mit sehr häufigen Anfällen, wenn der Betroffene Angst hat, das Thema zu lösen
- Kürzlich vorgefallener Herzinfarkt oder Schlaganfall
- Thrombose
Außerdem NICHT, wenn man folgende Medikamente einnimmt:
- Phasenprophylaktika (z.B. Lithium, Carbamazepin, Valproinsäure)
- Methylphenidat (z.B. Ritalin®),
- Hochpotente Neuroleptika (Perphenazin, Fluphenazin, Haloperidol, Benperidol)
- Benzodiazepine
Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass Hypnose keinesfalls den Besuch eines Arztes oder Heilpraktikers und dessen diagnostische Tätigkeit und Behandlung ersetzen kann oder soll. Ebenso sollen die von Ärzten verschriebenen Medikamenten NICHT abgesetzt werden!